Die Fakten
Ursprünglich gab es in Perchtoldsdorf über 200 Heurige. Heute sind noch 37 Betriebe übrig. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Fläche an bewirtschaftetem Weingarten pro Betrieb gestiegen und damit auch die Produktion an Wein pro Betrieb. Dieser Trend zu größeren Betrieben ist in der gesamten Landwirtschaft zu beobachten und nicht nur im Weinbau.
Die alten Weinkeller in den Haurerhäusern sind für diese Produktion nicht ausgelegt und in vielen Fällen zu klein. Daher besteht schon seit Jahren der Bedarf an neuen Produktionsflächen für die vielen Arbeitsschritte von der Weintraube bis zum fertigen Wein. Auch das Waschen, Abfüllen und Etikettieren der Flaschen braucht viel Platz.
Die Möglichkeit einen landwirtschaftlichen Betrieb zeitgemäß zu führen, ist für den Erhalt des Betriebs, aber auch für die Übergabe an die nächste Generation wichtig. Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes, gerade im Umland von Wien, wird ohnedies immer schwieriger.
In den letzten Jahren ist viel passiert. Auf einem Grundstück in der Ried Herzogberg wurde unter anderem durch die Bemühungen der Marktgemeinde Perchtoldsdorf und hier besonders von Herrn gf.GR Josef Schmid die Möglichkeit geschaffen, dass elf Heurigenbetriebe im Jahr 2022 die für sie notwendigen Produktionshallen errichten konnten.
Bereits davor, im Jahr 1998, beschloss der Gemeinderat, dass in der Ried Vierbatz Weinbaubetriebe Produktionshallen errichten können. Es wurde damals allerdings keine Einschränkungen der Bebaubarkeit vorgesehen. Im Jahr 2022 beschloss daher der Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeisterin Andrea Kö ein Bausperre, um solche Einschränkungen zu prüfen.
Das fordern wir:
Perchtoldsdorf muss ein Heurigenort bleiben
Unsere Weinbaubetriebe müssen die Möglichkeit haben, zeitgemäß zu produzieren und so einen gesunden Betrieb an die nächste Generation übergeben zu können. Aus diesem Grund muss es auch möglich sein, die dafür notwendigen Produktionsgebäude zu errichten.
Die Weingärten müssen erhalten werden
Landwirtschaftliche Gebäude dürfen im Grünland errichtet werden. Wir wollen aber die Verbauung von Weingärten so gering als möglich halten. Auch wollen wir die Verbauung auf bestimmte Plätze konzentrieren, um großflächig den heutigen Charakter der Weingärten zu erhalten.
Der Bau von Produktionshallen muss genau geregelt werden
Deswegen soll nach dem zukünftigen Bebauungsplan max. 25% der Fläche aber max. 1.000m2 verbaut werden dürfen und die Gebäudehöhe auf 8m beschränkt werden.
Andrea Kö steht Ihnen mit ihrem Team für Anliegen, Anregungen und Beschwerden jederzeit gerne zur Verfügung.