Bausperren in Perchtoldsdorf

Standpunkte der Perchtoldsdorfer Volkspartei zu den notwenigen Bausperren

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf hat in der Sitzung am 21. März 2023
auf Antrag der Perchtoldsdorfer Volkspartei drei Bausperren beschlossen:

Zur Vorbereitung der Bausperren wurden im Dezember und Jänner vom zuständigen Raumordnungsbüro
die dementsprechenden Grundlagen ausgearbeitet. Diese Vorbereitungszeit war notwendig, um ganz klar
herauszuarbeiten, wo und in welchem Umfang eine Bausperre notwendig ist.

 

1. In genau bezeichneten Gebieten im Bauland-Wohngebiet

     ist während der Bausperre nur die Errichtung von Bauten mit bis zu drei Wohneinheiten zulässig.

2. In genau bezeichneten Gebieten

     im Bauland-Wohngebiet und im Bauland-Kerngebiet ist während der Bausperre nur die Errichtung
     von Gebäuden der Bauklasse II oder einer maximalen Gebäudehöhe von 8m zulässig.

3. In weiteren genau bezeichneten Gebieten

     im Bauland-Wohngebiet und im Bauland-Kerngebiet ist während der Bausperre nur die Errichtung
     von Gebäuden mit einer Geschossflächenzahl von 1,3 zulässig.

 

Diese Bausperren sind notwendig, um mit Experten die Frage der strukturellen Weiterentwicklung
unseres Ortes zu diskutieren, ohne dass es in der Zwischenzeit zu einer Bebauung kommt. Die beiden
ersten Punkte sind zur Bewahrung des strukturellen Charakters unseres Ortes zu überdenken. Die
dritte Bausperre wurde durch die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes notwendig.

 

Die Perchtoldsdorfer Volkspartei steht für eine zielgerichtete und
moderate Entwicklung unseres Ortes. Dabei ist auf das Ortsbild
und den Charakter unseres Ortes Bedacht zu nehmen.